Allgemeine Geschäftsbedingungen: Business Coaching & Sales Training Sandra Laschow | salesup2b
§ 1 Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen dem Auftraggeber und Sandra Laschow – salesup2b –, Orsoyer Str. 35, 40474 Düsseldorf (nachfolgend "Auftragnehmerin") über Coaching- und Trainingsdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Business, Sales und Marketing (nachfolgend zusammenfassend "Leistungen"). (2) Das Angebot der Auftragnehmerin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d. h. an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. (3) Entgegenstehende oder abweichende Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. § 2 Leistungsarten und -umfang (1) Die Auftragnehmerin erbringt folgende Leistungsarten, deren konkreter Umfang sich jeweils aus dem individuellen Angebot und der dort enthaltenen Leistungsbeschreibung ergibt: 1:1 Business Coaching: Individuelle Einzelcoaching-Sessions per Video oder Telefon. Gruppen-Trainings & Live-Calls: Zeitlich fixierte Trainingsprogramme mit mehreren Teilnehmern, überwiegend online (z. B. via Zoom). Online-Kurse / Mitgliederbereich: Digitale Inhalte (Videos, Workbooks, PDFs) in einem passwortgeschützten Mitgliederbereich. Live-Veranstaltungen: Präsenz- oder hybride Veranstaltungen, Workshops und Seminare an einem vom Auftragnehmer benannten Ort. (2) Inhalt, Struktur und Dauer der jeweiligen Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die Teilnahme an Live-Calls und Live-Veranstaltungen ist Voraussetzung für den persönlichen Trainingserfolg des Auftraggebers. Live-Sessions werden grundsätzlich nicht aufgezeichnet und stehen nachträglich nicht als Aufzeichnung zur Verfügung, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. (3) Die Auftragnehmerin schuldet die Durchführung der vereinbarten Leistungen nach professionellen Standards, jedoch weder die Erstellung eines konkreten Werkes noch die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges durch den Auftraggeber. Der Erfolg der Leistungen hängt maßgeblich von der aktiven Mitwirkung und Umsetzung durch den Auftraggeber ab. (4) Es wird kein qualifizierender Abschluss erteilt. Nach Ende einer Maßnahme findet keine Abschlussprüfung statt und es wird kein staatlich anerkanntes Zertifikat ausgestellt. § 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber unterstützt die Auftragnehmerin im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen und schafft die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit. (2) Für Online-Leistungen (Live-Calls, Webinare, Online-Coachings) stellt der Auftraggeber sicher, dass er über eine stabile Internetverbindung sowie geeignete Hardware und Software (insbesondere Zugang zu Videokonferenz-Plattformen wie Zoom) verfügt. Technische Störungen, die nicht aus der Sphäre der Auftragnehmerin stammen, begründen keine Ersatzpflicht der Auftragnehmerin. (3) Für die Teilnahme an Live-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber sämtliche Kosten der An- und Abreise, Unterkunft sowie Verpflegung selbst, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. (4) Sofern der Auftraggeber Zugang zu einem Mitgliederbereich erhält, ist er verpflichtet, ein sicheres Passwort zu verwenden, dieses geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Bei Kenntnis eines Missbrauchs hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin unverzüglich zu informieren. (5) Sämtliche Inhalte der Leistungen (Videos, Workbooks, Präsentationen, Konzepte, Methoden u. ä.) sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe oder öffentliche Zugänglichmachung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung der Auftragnehmerin. Mitschneiden und Aufzeichnen von Live-Sessions ist ausdrücklich untersagt. § 4 Vertragsschluss (1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot der Auftragnehmerin schriftlich (per E-Mail oder Unterzeichnung) annimmt oder eine Bestellung über die Website der Auftragnehmerin abschließt und die Auftragnehmerin die Buchung bestätigt. (2) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. § 5 Vergütung und Zahlung (1) Nach Zustandekommen des Vertrags erhält der Auftraggeber eine Rechnung über das vereinbarte Honorar. Der Rechnungsbetrag ist – sofern nicht abweichend vereinbart – innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang der Rechnung vollständig im Voraus fällig. (2) Bei Ratenzahlung sind die vereinbarten Raten zum jeweils vereinbarten Fälligkeitsdatum zu leisten. Gerät der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug, werden alle noch offenen Raten sofort fällig (Gesamtfälligkeit). (3) Der Auftraggeber schuldet die vereinbarte Vergütung unabhängig davon, ob er an einzelnen Trainingseinheiten oder Veranstaltungen teilnimmt. Fernbleiben begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung. (4) Im Falle des Zahlungsverzugs ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. (5) Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Zahlungsverzug den Zugang zum Mitgliederbereich oder zu weiteren Leistungen zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist. (6) Terminverlegungen auf Wunsch des Auftraggebers werden, soweit zumutbar und mit Rücksicht auf weitere Teilnehmer möglich, berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Terminverlegung besteht nicht. § 6 Absage und Terminänderungen durch die Auftragnehmerin (1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Termine bei kurzfristiger Erkrankung, höherer Gewalt oder anderen triftigen Gründen abzusagen. In diesem Fall bemühen sich beide Parteien um einen zeitnahen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. (2) Bei Live-Veranstaltungen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, Ort, Datum oder Format (z. B. Wechsel auf ein Online-Format) mit angemessener Vorankündigung zu ändern, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Bereits entstandene Reise- oder Unterkunftskosten des Auftraggebers werden in diesem Fall nicht erstattet, es sei denn, die Absage erfolgt ohne triftigen Grund durch die Auftragnehmerin. (3) Muss eine Live-Veranstaltung vollständig abgesagt werden und ist kein Ersatztermin möglich, erstattet die Auftragnehmerin das für die jeweilige Veranstaltung gezahlte Entgelt anteilig. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. § 7 Haftung (1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. (2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Entgangener Gewinn, Umsatzeinbußen, mittelbare Schäden und Folgeschäden sind vom Ersatz ausgeschlossen. (3) Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen der Leistungen vermittelten Inhalte, Strategien oder Methoden beim Auftraggeber zu bestimmten wirtschaftlichen Ergebnissen führen. Der Erfolg hängt maßgeblich von der Umsetzung durch den Auftraggeber ab. (4) Darüber hinaus ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen. § 8 Vertraulichkeit (1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei – insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten und persönliche Informationen – dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben und nicht für eigene Zwecke zu nutzen, sofern die andere Partei nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht. (2) Die Vertraulichkeitspflicht entfällt, wenn die Informationen der anderen Partei bereits ohne Vertraulichkeitsbindung bekannt waren, allgemein bekannt sind oder ohne Pflichtverletzung bekannt werden, oder ohne Pflichtverletzung von einem Dritten mitgeteilt werden. (3) Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Vertragsende hinaus unbefristet fort. § 9 Laufzeit und Kündigung (1) Die Laufzeit der jeweiligen Leistung ist zeitlich fixiert und ergibt sich aus dem Vertrag bzw. Angebot. Ein ordentliches Kündigungsrecht besteht nicht. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die Auftragnehmerin liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung den Ablauf von Trainings oder Veranstaltungen stört, gegen Urheberrechte verstößt oder sich mit Zahlungen in erheblichem Umfang in Verzug befindet. (3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt). § 10 Höhere Gewalt Die Auftragnehmerin haftet nicht für die verzögerte oder fehlende Erbringung von Leistungen, soweit dies auf Umständen beruht, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Hierzu zählen insbesondere: Ausfall technischer Infrastruktur, Cyberangriffe, Naturkatastrophen, extreme Witterungsbedingungen, Pandemien und Epidemien, behördliche Anordnungen, Krieg, Aufruhr oder Arbeitskämpfe. Die Auftragnehmerin wird den Auftraggeber unverzüglich informieren und sich um eine zügige Leistungserbringung bemühen. § 11 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf der Website der Auftragnehmerin unter salesup2b.de. § 12 Schlussbestimmungen (1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform wird auch durch E-Mail gewahrt. (2) Erfüllungsort für alle Leistungen ist Düsseldorf. (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Düsseldorf. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Stand: März 2026 Sandra Laschow | salesup2b | Orsoyer Str. 35, 40474 Düsseldorf | sandra@salesup2b.de